Offizielle Dokumente aus einer Hand
Durch die Beglaubigung wird die Echtheit und Richtigkeit von übersetzten Dokumenten und Unterlagen rechtlich bindend zugesichert. Insbesondere Behörden verlangen Beglaubigungen. Doch nicht jeder Übersetzer ist dazu befähigt. Bei mir gehen Sie kurze Wege: Ich fertige die benötigte Übersetzung an und bin durch die Ermächtigung vom OLG Düsseldorf dazu befugt, diese zu beglaubigen. Ihr Vorteil: Alle Leistungen aus einer Hand – eine schnelle und möglichst einfache Abwicklung Ihrer Angelegenheiten.
Zu Ihrer Information
Ich bin nicht befugt, Kopien englischer Originaldokumente zu beglaubigen.
Beglaubigte Übersetzungen, die ich für den privaten Bereich anfertige:
- Gerichtsurteile und Klageschriften
- Zertifikate und Zeugnisse
- Verträge
- Behördendokumente
- Urkunden (z.B. Geburtsurkunden)
- und vieles mehr
Beglaubigte Übersetzungen, die ich für Unternehmen anfertige:
- Gerichtsurteile und Klageschriften
- Verträge
- Behördendokumente
- Geschäftsberichte
- Handelsregisterauszüge
- und vieles mehr